Untersuchung von Atemschutzgeräteträgern nach G 26

In der Brandhilfe März 2010 sind Hinweise der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrarztes Dr. Rolf Kübler zum Umfang und den Kosten der Untersuchung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 25 und G 26 veröffentlich worden.

Der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26 wurde im Herbst 2007 vom Ausschuss „ArbeitsmedizinÅg der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überarbeitet. Dieser Grundsatz gibt Empfehlungen für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten bestehen.

Für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren wird in der Regel die Untersuchung entsprechend der Gruppe 3 (umluftunabhängige Atemschutzgeräte) durchgeführt. Diese beinhaltet die höchsten Anforderungen.

Für den Einsatz unter Atemschutz ist eine hohe körperliche Belastbarkeit unumgänglich. Die Atemschutzeinsätze finden mitunter zeitkritisch unter schwierigsten Bedingungen statt. Oft sind Mitmenschen in akuten Notsituationen auf die Hilfe der Feuerwehren angewiesen, deshalb muss sich eine Kommune bzw. die Feuerwehr auf die Einsatzfähigkeit ihrer Feuerwehrangehörigen verlassen können. Nicht weniger wichtig ist es, dass die Feuerwehrangehörigen wieder gesund und wohlbehalten von ihren Einsätzen zurückkehren. Dem sich hieraus ergebenden Anspruch soll die regelmäßige Untersuchung gerecht werden.

Den kompletten Bericht finden Sie hier... (Download als PDF von der Homepage des Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg)

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg