Hinweise zum Verbrennen von Reisig

Pflanzliche Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn eine Verwertung (Kompostierung, Einarbeitung in den Boden, ...) unzumutbar, bzw. forstwirtschaftlich eine Verbrennung notwendig ist, kommt eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.

Wo muss ich das Verbrennen von Reisig anmelden?

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss mind. 1 Tag zuvor bei der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) angezeigt werden. Diese leitet die Information an die zuständige Feuerwehrleitstelle weiter! Dadurch können Fehlalarmierungen der Feuerwehr und damit verbundene Kosten vermieden werden.

Welche Vorschriften muss ich beachten?

• Eine Verbrennung ist nur auf dem Grundstück zulässig, auf dem die Abfälle angefallen sind.
• Das Grundstück muss im Außenbereich, d.h. außerhalb bebauter Ortsteile liegen (Wald, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutztes Grundstück).
• Es dürfen nur trockene naturbelassene Hölzer verbrannt werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten (bei frischem Käferholz kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen).
• Es sind Haufen/Schwaden zu bilden; flächiges Abbrennen ist unzulässig.
• Andere Stoffe (insbesondere Mineralölprodukte oder andere Abfälle) dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benützt werden.
• Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung und keine erhebliche Belästigung entstehen (Windrichtung und -stärke beachten), gefahrbringender Funkenflug ist zu vermeiden.
• Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
a) 200 m von Autobahnen
b) 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
c) 50 m von Gebäuden und Baumbeständen (nicht im Wald)
• Das Feuer darf nur so groß angelegt werden, dass es ständig unter Kontrolle gehalten werden kann; geeignete Löschmittel sind immer bereitzuhalten.
• In der Zeit zwischen Sonnenuntergang und -aufgang darf kein Feuer abgebrannt werden.
• Die Feuerstelle darf nur verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
• Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Verbrennung von pflanzlicher Abfälle (z.B. Reisigverbrennung)