Aufnahme in die Einsatzabteilung mit 17 Jahren

Die Änderungen des Feuerwehrgesetzes haben auch Auswirkung auf die Aufnahme in die Einsatzabteilung. Es ist nun möglich bereits 17-jährige aufzunehmen, ebenso wurde eine Probezeit für alle neu Aufgenommenen eingeführt.

Aus diesem Grund hat die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg die häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Sie finden das Dokument hier zum herunterladen von der Homepage der Landesfeuerwehrschule.

Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg