Löschschaum umweltgerecht einsetzen

Seit dem 27. Juni 2008 besteht ein Verbot des Inverkehrbringens von Schaummitteln mit einem Anteil von zunächst mehr 0,005 % und seit August 2010 von mehr als 0,001 %1 Perfluoroctansulfonaten (PFOS). PFOS-haltige Feuerlöschschäume, die vor dem 27.12.2006 in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden. Die betroffenen Schaummittel dürfen nach dem Stichtag nicht mehr eingesetzt werden und sind fachgerecht zu entsorgen.

Die kompletten Hinweise des Innenministeriums finden Sie hier: http://feuerwehr-bw.de/uploads/media/Schaum_umweltgerecht_einsetzen.pdf

Quelle:Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg