Sonderrecht = Sonderpflicht

Feuerwehrangehörige sind bei Alarmfahrten körperlich und psychisch stark gefordert. Dem Auftrag, in angemessener Zeit Hilfe zu leisten, steht andererseits die Verkehrssicherheit gegenüber, ohne deren Beachtung keine Hilfe möglich ist.

Zum „Tag der Verkehrssicherheit" am 18. Juni 2011 hat die Landesfeuerwehrschule die beigefügte Ausarbeitung in Netz gestellt, die dazu dienen soll, sich wieder einmal besondere Verkehrssituationen bei Alarmfahrten bewusst zu machen.

Sie finden das Dokument unter
Fachthemen / Recht und Organisation / Richtlinien & Hinweise auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg oder direkt hier...

Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg