Pflanzliche Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn eine Verwertung (Kompostierung, Einarbeitung in den Boden, …) unzumutbar, bzw. forstwirtschaftlich eine Verbrennung notwendig ist, kommt eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.
Wo muss ich das Verbrennen von Reisig anmelden? Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss mind. 1 Tag zuvor bei der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) angezeigt werden.
Diese leitet die Information an die zuständige Feuerwehrleitstelle weiter! Dadurch können Fehlalarmierungen der Feuerwehr und damit verbundene Kosten vermieden werden.
Weiterlesen und Quelle: https://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/Merkblatt-Verbrennen-pflanzl-Abfaelle_OAK_bf.pdf