Rettungsgasse rettet Leben
Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Polizei und Hilfsfahrzeuge.
Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig an der Bildung einer Rettungsgasse mitwirken, können Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen und sich dort um die Verunglückten kümmern. Straßensperrungen und Staus lassen sich schneller auflösen, wenn Hilfskräfte früher am Unfallort eintreffen.
Es ist wichtig, die Rettungsgasse auf jeden Fall offen zu halten, bis sich der Stau vollständig aufgelöst hat.
In Deutschland ist die Bildung einer Rettungsgasse verpflichtend in § 11 StVO Abs. 2 – Besondere Verkehrslagen – wie folgt festgeschrieben:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben.
Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Weiterlesen und Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002h_themen/r_rettungsgasse.htm
Weitere Informationen zum Thema Rettungsgasse:
http://www.fwvbw.de/stau-rettungsgasse-bilden,173.html
http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de
Stop Motion Film vom Miniatur Wunderland: https://www.youtube.com/watch?v=1D4lsJnznqk