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      40 Jahre Jugendfeuerwehr Lorch

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      Parken in engen Straßen..

      Jeder kennt es. Nur mal kurz schnell anhalten um was einzukaufen. Oder aber fehlende Parkplätze, enge Straßen, Kurvenbereiche usw. Tagtäglich kommt diese Situation auch in Lorch vor. Und man denkt sich schon selbst „Naja, eng ist es schon, aber da wird jemand anderes ja noch locker durchkommen“.

      Was mit einem privaten Pkw noch kein größeres Problem darstellt, kann aber für die Fahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr im Notfall wertvolle Sekunden oder gar Minuten kosten. Den meisten ist die so gar nicht bewusst. Deshalb haben wir solche eine Situation für Sie nachgestellt. Alle Fahrzeuge gehören Angehörigen der Feuerwehr und in der dargestellten Straße gibt es keine Parkplatzprobleme. Dennoch hoffen wir, dass wir viele mit diesem Post ansprechen und dieser in Ihrer Erinnerung bleibt, wenn Sie das nächste Mal Ihr Auto parken.

      Was Sie zu dem Thema wissen sollten:
      Wo Sie parken dürfen regelt die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Dort wird in Paragraph 12 nicht nur der Unterschied zwischen Halten und Parken definiert sondern auch die Abstände. So muss zwischen Fahrbahnrand und Fahrzeug eine Restbreite von 3 Metern übrig bleiben. An Kreuzungen ist bis zu je 5 Metern – gemessen von den Fahrbahnschnittpunkten - das Parken verboten. Bei parallel verlaufenden Radwegen sind es 8 Meter. Für Situationen wie im Film / den Fotos zu sehen, wenn abwechselnd auf der linken und der rechten Fahrbahnseite geparkt wird, empfiehlt die Feuerwehr einen Abstand in Fahrtrichtung von mindestens 10 Metern einzuhalten.

      Paragraph 12 weißt übrigens auch darauf hin, dass das Parken auf Schachtdeckeln für Hydranten nicht erlaubt ist! Über diese Schachtdeckel kann die Feuerwehr ansonsten kein Wasser aus dem Leitungsnetz entnehmen, was wiederum wertvolle Zeit kostet.

      Freiwillige Feuerwehr Lorch
      Maierhofstraße 41
      73547 Lorch

      Notrufe nur über 112
      Tel: +49 (0)7172 927300
      Mail: homepage@ffwlorch.de

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