Rauchmelder austauschen nach 10 Jahren

    In allen Bundesländern in Deutschland sind Rauchmelder im privaten Wohnraum verpflichtend, in einigen bereits seit vielen Jahren. Die gesetzlichen Vorgaben und Fristen sind dabei in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für alle aber gilt, dass Rauchmelder nach der DIN-Norm 14676 nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen. Das betrifft im Jahr 2023 besonders viele Haushalte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

    Dort sind Rauchmelder seit 2013 in Neu- und Umbauten verpflichtend – und müssen Eigentümer und Vermieter jetzt handeln. In Rheinland-Pfalz sind bereits 20 Jahre seit der Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten vergangen, dort sind die Melder bereits zum zweiten Mal auszuwechseln.

    Rauchmelder-Austausch nach 10 Jahren für private Wohnräume

    In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt seit 2013 die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten, in Rheinland-Pfalz bereits seit 2003. Alle Wohnungen und Eigenheime, die damals errichtet wurden, sind 2023 zehn bzw. schon 20 Jahre alt – inkl. der damals installierten Rauchmelder. Viele Eigentümer wissen jedoch gar nicht, dass die meisten Rauchmelder ein Ablaufdatum haben, zumal es sich nicht um einfache Haushaltsgeräte, sondern um Lebensretter handelt. Nach mehr als 10 Jahren ist in der Regel nicht mehr gewährleistet, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und Rauchöffnungen frei von Verschmutzungen sind.

    Quelle und weitere Infos unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-austauschen/

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